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Hinweise zum 1. Schultag nach den Weihnachtsferien (03.01.2022)  für  Schüler*innen,  Eltern und Kolleg*innen

 

Liebe Schulgemeinde, 

in Vorbereitung des 1. Schultages nach den Weihnachtsferien (03.01.2022) verweise ich noch einmal auf einige Besonderheiten, die zwingend einzuhalten sind:

  1. Am 03.01.2022 beginnt der Unterricht als Präsenzunterricht. Das bedeutet, dass die Schulpflicht besteht. Inwieweit andere Formen der Unterrichtsorganisation notwendig werden, hängt von der pandemischen Entwicklung und von den jeweiligen Anweisungen der zuständigen Gesundheitsamtes ab. Wenn dieser Fall eintreten sollte, werde ich euch und Sie bei Notwendigkeit umgehend informieren.
  2. Nach wie vor gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (Ausnahmen  bitte beachten).
  3. Außerdem sind die "AHA-Regeln + dem Lüften"  einzuhalten.
  4. Es gilt zum Betreten des Reuterstädter Schulcampus` und der Schulgebäude das aktuelle Wegekonzept. Schüler*innen betreten das Schulgelände am 03.01.2022 entsprechend der jeweiligen Kohorten über die festgelegten Zugänge. 
  5. Alle Schüler*innen haben am Montag, dem 03.01.2022, nach dem Betreten des Schulgeländes und vor dem Betreten des Schulgebäudes die Erklärung der Eltern über das Reiseverhalten bei der jeweiligen Lehrkraft abzugeben. Es erfolgt durch die Lehrkraft eine Kontrolle des Dokuments. 
  6. Schülerinnen, die die Erklärung nicht vorweisen können, erhalten keinen Zutritt zum Schulgebäude und müssen durch die Eltern abgeholt werden. Sofern die Eltern nicht erreicht werden, verbleibt die Schüler*in bis zur Abholung oder bis zur Bestätigung der Eltern in einem abgesonderten Bereich des Schulgeländes.
  7. Das entsprechende Formular habe ich nochmals als Anlage beigefügt.
  8. Elternhäuser, die über keine Ausdruckmöglichkeiten des Formulars verfügen, können dieses z.B. auch abschreiben/ abschreiben lassen. Entscheidend ist hier der Inhalt, nicht die Form des Formulars.
  9. Es erfolgen für alle Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn in der Schule die Selbst-Testungen unter Begleitung der Lehrkräfte. Aufgrund einer Anweisung des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte finden die Selbsttests mindestens bis zum 04.02.2022 ausschließlich in der Schule statt- nicht in der Häuslichkeit. Nur im Falle des Vorliegen eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass eine Testung in der Schule aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann die Testung auch in der Häuslichkeit erfolgen. Die ärztliche Atteste müssen bis spätestens zum Montag, dem 03.01.2022, 06.30 Uhr in der Schule vorliegen.
  10. Der Schule werden durch das Bildungsministeriums nasale Tests zur Verfügung gestellt. Zur Realisierung  des Wunsches nach sogenannten „Spucktests“ muss spätestens bis zum Freitag, dem 07.01.2022, der ärztliche Nachweis, dass eine nasale Testung nicht möglich ist, erfolgen. Liegt dieser Nachweis nicht vor, muss der „Spucktest“ der Schüler*in durch die Eltern zur Testung in der Schule ab dem 10.01.2022 mitgegeben werden.
  11. Schüler*innen mit Symptomen, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hinweisen, bleiben am 03.01.2022 bitte zu Hause und suchen umgehend einen Arzt auf. Eine telefonische Abmeldung von der Schule  ist bis um 07.00 Uhr in jedem Falle erforderlich

Ich bitte weiterhin um eure und Ihre Unterstützung. Vielen Dank!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Lutz Trautmann